Krankenversicherung

Private Krankenversicherung (PKV) und gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Eine private Krankenvollversicherung kann abschließen, wer selbständig tätig ist oder als Angestellter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. Wer weniger Einkommen hat, ist in der GKV pflichtversichert. Eine weitere Gruppe stellen die Beamten dar, die Beihilfe bekommen.

Wer die Wahl zwischen PKV und GKV hat, sollte sich die Entscheidung sehr genau überlegen, denn es kann eine Entscheidung für das Leben sein!

In jungen Jahren locken die privaten Versicherer mit günstigen Beiträgen. Diese steigen jedoch regelmäßig an. Kann ich mir die PKV als Rentner auch noch leisten? Gerade Selbständige, die bei der Existenzgründung wenig Geld zur Verfügung haben, versichern sich gerne günstig privat, ohne über die weitere Entwicklung nachzudenken.

Während es in der GKV die kostenlose Familienversicherung gibt, muss in der PKV für jede versicherte Person ein eigener Beitrag bezahlt werden, also für den Versicherungsnehmer, den Ehepartner, wenn dieser nicht selber versichert ist und für jedes Kind.

Unbestritten ist, dass die Leistungen in der PKV wesentlich besser sind, wenn Sie nicht gerade einen Einsteigertarif wählen. GKV-Versicherte können Ihren Versicherungsschutz zwar mit Zusatzversicherungen verbessern. Diese kosten aber auch zusätzliches Geld. Zudem haben wir in unserem Gesundheitssystem eine Zweiklassengesellschaft: Privatversicherte bekommen beim Facharzt sofort einen Termin, während die Kassenpatienten oft lange warten müssen.

Die Entscheidung für den richtigen Krankenversicherungsschutz bedarf also einer sorgfältigen Kosten-Nutzen-Analyse, bei der nicht nur der Taschenrechner eine Rolle spielt, sondern auch künftige Parameter und natürlich die Versicherungsbedingungen und das Sozialgesetzbuch.

Nutzen Sie gerne unsere Expertise als unabhängiges Maklerunternehmen. Besonders bei den privaten Versicherern gibt es erhebliche Leistungsunterschiede, die ein Laie kaum überblicken kann.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wir haben mit keiner Krankenkasse eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, weil wir unsere Unabhängigkeit nicht verlieren wollen. Die Vermittlung von Krankenkassen gehört nicht zu unserem Geschäftsmodell, daher geben wir auch keine Empfehlungen ab. Die Leistungen der GKV sind ohnehin zu ca. 95 % im Sozialgesetzbuch V festgeschrieben. Über Zusatzleistungen gibt das Internet bereitwillig Auskunft.

Wir stellen immer wieder fest, dass Kunden zwar von Zusatzleistungen und Bonusprogrammen begeistert sind, diese nachher aber gar nicht nutzen. Daher sollten Sie unbedingt auch die Kosten vergleichen. Ein sehr gutes Portal dafür ist „gesetzlichekrankenkassen.de“. Gerade gutverdienende Bürger können mit der Wahl der Krankenkasse viel Geld sparen und die Ersparnis in sinnvolle Zusatzversicherungen investieren.

Ein Wechsel der Krankenkasse geht sehr einfach vonstatten. Wer seit mindestens 18 Monaten Mitglied ist, kann i.d.R. mit einer Kündigungsfrist von zwei Monate zum Monatsende wechseln. Bestimmte Sonderregeln können den Wechsel im Einzelfall früher ermöglichen oder ggf. auch verhindern. Bei der Kündigung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Private Krankenvollversicherung

Die Krankenvollversicherung sichert die Behandlung von ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen ab. Da Sie die Versicherungsgesellschaft möglicherweise nie wieder wechseln können (Höherer Beitrag wegen des höheren Eintrittsalters, Vorerkrankungen), sollte die Entscheidung sehr sorgsam getroffen und das Kleingedruckte sehr genau gelesen werden.

Leistungen, die beim Vertragsabschluss noch nicht als wichtig erscheinen, werden oft vernachlässigt, obwohl sie mit steigendem Lebensalter in den Fokus rücken. Hier sollten Sie gleich die richtige Wahl mit den besten Bedingungen zu treffen, denn der Leistungskatalog bleibt das gesamte Leben bestehen!

Die Leistungen der Gesellschaften und Tarife sind sehr unterschiedlich. Wir helfen Ihnen gerne, den für Sie geeigneten Tarif unter der Berücksichtigung von Selbstbeteiligungen, Beitragsrückerstattung und anderen wichtige Punkten zu finden.

Versicherbar sind:

  • Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung
  • Freie Wahl der Klinik + Behandlung durch den Chefarzt
  • Zahnersatz (hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen, kieferorthopädische Behandlungen)
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
  • Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente (Heilpraktiker)
  • Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
  • Psychotherapie
  • usw.

Der Einschluss einer Krankentagegeldversicherung und einer Auslandsreisekrankenversicherung sollte beim Abschluss einer Krankenvollversicherung nicht vergessen werden.

Krankenversicherung für Beamte

Sie haben gerade frisch den Dienst als Beamter begonnen und müssen eine private Krankenversicherung auswählen? Es gelten die gleichen Ausführungen wie oben; auch für Beamte kann das eine Entscheidung für das Leben sein, die sorgsam getroffen werden sollte. Nehmen Sie sich Zeit dafür und greifen nicht beim erstbesten Angebot zu, das Ihnen von einem Vermittler unterbreitet wird, der sich einen Zugangsweg verschafft hat.

Beamte erhalten in der Regel 50 % Beihilfe, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Ehegatten von Beamten erhalten 70 % Beihilfe und die Kinder 80 %. Die restlichen Kosten müssen durch eine private oder gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden. Wir empfehlen ausdrücklich die private Absicherung, da diese wesentlich höhere Leistungen bei einem günstigeren Beitrag bietet.

Auswahlmöglichkeiten und Vorteile

  • Sie können den Versicherungsschutz entsprechend Ihren Bedürfnissen individuell zusammenstellen: Zahnbereichserstattungen, Heilpraktiker, Kurkosten, usw.
  • Der Beitrag wird unabhängig von der Besoldungsstufe berechnet.
  • Je nach Tarif sind auch Beitragsrückerstattungen möglich.

Anwartschaftsversicherungen für Beamte

Die Anwartschaftsversicherung gilt für die Dauer des Anspruchs auf freie Heilfürsorge und sichert dem Beamten zu, dass er später seine Anwartschaftsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Restkostenversicherung für Beihilfeempfänger umwandeln kann.

Beamtenanwärterversicherung

Die günstigen Tarife in der Anwartschaft sind darauf zurückzuführen, dass bei diesen keine Altersrückstellungen von den Versicherern gebildet werden. Nach der Ausbildung werden diese Verträge in eine Krankenvollversicherung umgewandelt.


Wenn Sie Fragen zum Thema Krankenversicherung haben, nehmen Sie gerne Kontakt per Telefon oder über die Button unten auf.

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