Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung (RLV) kann z.B. zur Absicherung der Familie, einer Baufinanzierung oder des Geschäftspartners dienen. Vor dem Abschluss sollten Sie sich die folgenden Fragen stellen:

  • Welcher Personenkreis soll versichert werden – nur der Hauptverdiener oder auch der Partner?
  • Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
  • Welcher Verlauf (konstant – linear fallend – degressiv fallend – individuell) der Versicherungssumme ist der richtige?
  • Wie lang soll der Vertrag laufen?
  • Welche Beitragskalkulation ist mir lieber – garantierte Beiträge über die gesamte Laufzeit oder die konventionelle Brutto-Netto-Methode?
  • Sind mir weitere Tarifmerkmale wichtig (Automatische Kindermitversicherung, vorgezogene Todesfallleistung bei Lebenserwartung < 12 Monate, Verlängerungsoption, Nachversicherungsgarantie, Anzahl der versicherbaren Personen, Dynamik)?

Beratung zur Todesfallabsicherung

In der Altersvorsorge wird die Lücke zur gewünschten Rente geschlossen. Bei der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente wird privat oder betrieblich die Rente ergänzt. Nur in der Todesfallabsicherung wird von Versicherungssummen gesprochen. Auch hier sollte eine Rente für die Hinterbliebenen sichergestellt sein. Für Rentenansprüche können entsprechende Barwerte ermittelt und versichert werden.

Bei einer monatlichen Entnahme von z. B. 1500 € reicht eine Versicherungssumme von 100.000 € gerade mal 5 – 6 Jahre für den Lebensunterhalt.

Die Frage sollte daher nicht lauten: Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?

Sondern: Welcher laufende Betrag unter Berücksichtigung von Inflation ist zur Versorgung notwendig (Analyse, Bedarfsrechner, Einnahmen/Ausgaben, gesetzliche Ansprüche, Wunsch des Kunden)?

Wie lange soll die Versorgung sichergestellt sein (bis zum Rentenalter, Ausbildungsende der Kinder, Auslauf einer Finanzierung, individueller Wunsch)?

Die Lösung mit dem Summenverlauf der Barwerte des Tarifs „Zeitrente“

Die Versicherungssumme ist immer exakt so hoch, dass bis zum Ende der Absicherungszeit im Leistungsfall eine Rente in der gewünschten Höhe durch einen Entnahmeplan realisiert werden kann.

Es wird vom Versicherer keine Rente gezahlt.

Für den Entnahmeplan, der aus der ausgezahlten Todesfallsumme von uns eingerichtet wird, muss zur Absicherung im 1. Versicherungsjahr eine hohe Summe zur Verfügung stehen.

Bei der eingegebenen Verzinsung reicht das Geld bei Kapitalverzehr aus, um jeden Monat die Rente zu entnehmen.

Schaubild:

Mit dem Onlinerechner der Dialog können Sie Beispiele rechnen.

Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung Ihres persönlichen Bedarfs. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Risikolebensversicherung und Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer erklärt – Tipps zur Vermeidung der Besteuerung

Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ist für die Hinterbliebenen einkommenssteuerfrei. Allerdings kann unter Umständen Erbschaftssteuer anfallen. Insbesondere dann, wenn die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden. Wie sich Erbschaftssteuern verhindern lassen, erläutern wir hier.

Erbschaftssteuern vermeiden

Das Finanzamt erbt gerne mit. Im Todesfall des Versicherungsnehmers einer Risikolebensversicherung fließt die Versicherungssumme in den Nachlass. Die Hinterbliebenen zahlen dann entsprechend Erbschaftssteuer. Zwar gibt es bei Erbschaften hohe Freibeträge; bei Überschreiten fallen jedoch Steuern an. So kann der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner insgesamt 500.000 € steuerfrei erben. Hier ist allerdings die gesamte Erbmasse entscheidend – Also nicht nur die ausgezahlte Summe der RLV, sondern auch Sparguthaben und Immobilien.

Zwei Versicherungen abschließen

Verheiratete Paare oder Geschäftspartner können verhindern, dass für eine Versicherungsleistung Erbschaftssteuer anfällt. Insbesondere Paare ohne Trauschein mit Kindern sollten darauf achten, zwei Versicherungsverträge abzuschließen und zwar auf das Leben des jeweils anderen.

Gegenseitige Absicherung

Beispiel: Die Frau füllt einen Antrag für eine RLV aus und benennt den Partner als versicherte Person. Sie ist Versicherungsnehmerin, bezugsberechtigte Person im Todesfall und Prämienzahlerin. Beim zweiten Vertrag ist es genau andersherum, er dient der Absicherung der Frau. So sichern sich beide gegenseitig ab.

Die Versicherungssumme zählt somit nicht zum Erbe, sondern ist Vertragsleistung und somit steuerfrei.

Absicherung eines Immobilienkredits

Damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum wird

Welche Familie träumt nicht vom eigenen Zuhause? Viele junge Paare die eine Familie planen, sind auf der Suche nach Ijhrer Wunschimmobilie – die erste gemeinsame Eigentumswohnung oder das eigene Haus – und nehmen dafür einen Kredit auf. In dieser Phase des Lebens denken sie nicht daran, was passiert, wenn ihnen selbst oder dem Partner etwas zustößt und das Eigenheim noch nicht abbezahlt ist. Deshalb ist es ratsam, die eigenen vier Wände gegen Schicksalsschläge abzusichern. Bei der finanziellen Absicherung geht es darum, die Familie oder den Partner zu schützen, denn durch den Tod des Partners kann der Traum vom Eigenheim leicht zum finanziellen Albtraum für die Hinterbliebenen werden. Eine RLV sorgt für die finanzielle Absicherung.

Bei einer Immobilienfinanzierung verlangen einige Banken für das Darlehen eine Absicherung. Die RLV ist hierfür gut geeignet. Die Absicherung über eine RLV schützt also die Familie oder den Partner vor plötzlichen finanziellen Belastungen und sorgt dafür, dass die Hinterbliebenen weiter in ihrem Zuhause leben können. Wenn die versicherte Person verstirbt, zahlt die RLV die vereinbarte Versicherungssumme aus und der ausstehende Kredit kann bei der Bank abgelöst werden. So lässt sich vermeiden, dass es zum Verkauf oder gar zu einer Zwangsversteigerung des Eigenheims kommt, wenn beispielsweise durch den Wegfall eines Einkommens die monatlichen Raten für Zins und Tilgung nicht mehr aufgebracht werden können.

Wer den gemeinsamen Erwerb einer Immobilie plant, sollte sich in jedem Fall vor Vertragsabschluss persönlich beraten lassen, um einen kostengünstigen und leistungsstarken Versicherungsschutz zu erhalten.

Paare ohne Trauschein

Finanzielle Absicherung mit einer RLV schützt Partner und Kinder im Todesfall

Unsere Gesellschaft befindet sich im Wandel. Heute heißt „Familiengründung“ nicht gleich „Heirat“. Familie wird in den unterschiedlichsten Formen gelebt. Laut des Familienreports des Bundesministeriums für Familie gibt es rund acht Millionen Familien mit minderjährigen Kindern in Deutschland. Zwar stellen verheiratete Eltern mit 5,5 Mio. die häufigste Familienform dar, doch die Anzahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften hat deutlich zugenommen und zählt mittlerweile rund 843.000 Paare.

Kaum bis keine Hinterbliebenenrente für unverheiratete Paare

Das bringt Herausforderungen bei der finanziellen Absicherung der Familie mit sich. Denn rechtlich gesehen haben nichteheliche Lebensgemeinschaften den gleichen Status wie verheiratete Paare, allerdings ist die Erbensituation in diesem Fall ungleich. Vor allen im Todesfall eines Partners sind die Unterschiede gravierend – häufig sind davon auch die Kinder betroffen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig gegen die finanziellen Risiken eines Todesfalls abzusichern. Das gilt sowohl für verheiratete, als auch für unverheiratete Paare. Ledige erhalten im Gegensatz zu Verheirateten keine gesetzliche Witwenrente. Stirbt ein Elternteil, erhalten nichteheliche Kinder zwar eine Waisenrente, doch der durchschnittliche Zahlbetrag von rund 160 € je Halbwaise reicht bei Weitem nicht aus, um den Einkommensverlust der Familie auszugleichen.

Die Risikolebensversicherung schützt Partner und Kinder

Wenn die Hinterbliebenen in einer Partnerschaft den Lebensunterhalt und laufende Verpflichtungen wie Miete plötzlich alleine aufbingen müssen, stellt die entstandene Einkommenslücke diese häufig vor finanzielle Probleme. Eine RLV kann diese Lücke schließen und sichert den Partner und die Kinder finanziell ab.


Wenn Sie Fragen zum Thema Risikolebensversicherung haben, nehmen Sie gerne Kontakt per Telefon oder über die Button unten auf.

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