Kapitallebensversicherungen

Wie funktioniert die Blackbox Lebensversicherung?

Harte Kost!

Bei deutschen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen müssen die Prämien gemäß § 138 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) vorsichtig kalkuliert werden. Der Garantiezins wird niedriger kalkuliert als die erwarteten Erträge; die Risikokosten und die Kostenanteile werden höher angesetzt als entsprechende Kosten erwartet werden. Wenn die tatsächlichen Ergebnisse in den Bereichen Kapitalanlage, Risiko und Kosten niedriger ausfallen als angenommen und in die Beiträge eingerechnet, entstehen Überschüsse, die im Rahmen der jährlichen Überschussbeteiligung teilweise an den Versicherungsnehmer zurückgegeben werden müssen.

Nach § 2 DeckRV (Deckungsrückstellungsverordnung) wird der Höchstzinssatz, bekannt als Garantiezins, für die Berechnung der Deckungsrückstellungen auf 0,25 % festgesetzt.

Die Versicherer erwirtschaften regelmäßig höhere Überschüsse, die den Versicherungsnehmern im Rahmen der Überschussbeteiligung zu mindestens 90 % gutgeschrieben werden. Die gesetzliche Grundlage dafür ist der § 6 MindZV (Mindestzuführungsverordnung). Somit kann das Kapitalanlageergebnis nach Abzug der Aufwendungen jedes Jahr um bis zu 10 % gemindert werden. Die möglichen Ablaufleistungen und Renten fallen entsprechend niedriger aus. Bei diesem Abschlag handelt es sich um eine renditemindernde Maßnahme, deren genaue Höhe nicht ermittelbar ist. Die Beteiligung an den Kapitalerträgen erfolgt zusätzlich erst nach Abzug der Kapitalanlagekosten. Aus dieser aufsichtsrechtlichen Vorgabe resultiert zudem die Möglichkeit, über den Weg erhöhter Kapitalanlagekosten Beträge vor Beteiligung der Versicherungsnehmer innerhalb eines Versicherungskonzerns zu verschieben. Das vermindert das tatsächliche Ergebnis und damit die Überschussbeteiligung.

Ebenso können Risikoüberschüsse entstehen, wenn z.B. die Sterblichkeit günstiger verläuft als vom Versicherer kalkuliert. Vom Risikoergebnis werden gemäß § 7 MindZV mindestens 90 % erstattet. Die restlichen höchstens 10 % bleiben beim Versicherer und erhöhen als verdeckte Kostenposition die tatsächlich bezahlten Risikokosten.

Kommt der Versicherer mit geringeren Aufwendungen aus, als in die Prämien einkalkuliert wurden, können auch Kostenüberschüsse entstehen, von denen gemäß § 8 MindZV mindestens 50 % erstattet werden. In den Modellrechnungen werden die in der Vergangenheit erzielten oder künftig erwarteten Kostenüberschüsse berücksichtigt. Die illustrierte Ablaufleistung enthält diese keinesfalls feststehenden Überschüsse bereits. Was passiert mit dem Rest? Die Differenz zwischen 100 % und mindestens 50 % ist groß. Transparenz sieht anders aus!

Deutsche Lebensversicherer unterliegen bei der Kapitalanlage einschränkenden Regelungen. Gemäß § 3, Abs. 3 AnlV (Anlageverordnung) dürfen nur 35 % des Sicherungsvermögens in Aktien und ähnliche Anlagen investiert werden. Das schränkt die Renditeaussichten erheblich ein. Tatsächlich werden die anvertrauten Prämien sehr konservativ angelegt, so dass die durchschnittliche Aktienquote nur bei 11 % liegt.

Die Allianz hat als Branchenprimus 2018 eine Nettoverzinsung von 4,24 % erwirtschaftet. Die durchschnittliche Rendite am Aktienmarkt lag in den letzten Jahrzehnten bei 8 %. Bei der Geldanlage in Form einer Lebensversicherung entstehen also Opportunitätskosten in Höhe von 3,76 %. Über eine lange Laufzeit ist das unter der Berücksichtigung von Zinseszinsen ein Vermögen. Wie bei jeder Vermögensanlage sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie bei einer langfristigen Anlage kurzfristige Garantien teuer einkaufen.

Die seit dem 01.07.2008 geltenden Kostentransparenzvorgaben der VVG-InfoV (Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen) bewirken nur die Aufdeckung eines Teils der Kosten. Es gibt zahlreiche implizite, nicht ermittelbare Kosten innerhalb einer kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherung. Solange nicht alle Kosten in Produktinformationsblättern und Modellrechnungen ausgewiesen werden, genügen diese dem übergeordneten Transparenzgrundsatz nicht und ein objektiver Angebotsvergleich kann nicht stattfinden.

Im Produktinformationsblatt werden die rechnungsmäßig in die Prämien einkalkulierten Kosten ausgewiesen, nicht die tatsächlichen Aufwendungen. Der Versicherungsnehmer erfährt vor Vertragsabschluss also nicht die tatsächlich von ihm zu tragenden Kosten. Es würde auch nur bedingt helfen, wenn er jedes Jahr im Nachhinein über die wirklichen Kosten informiert würde, da er den Vertrag dann bereits abgeschlossen hat. Ein Wechsel in einen günstigeren Vertrag würde wieder Kosten verursachen. Besser wäre ein Verzicht seitens des Gesetzgebers auf das Gebot des vorsichtigen Kostenansatzes. Die vertraglichen Kosten würden exakt vereinbart werden und eine Überschussbeteiligung gäbe es nicht. Der Kunde würde vor Vertragsabschluss genau wissen, wie viel der Vertrag kostet und könnte besser vergleichen. Andere Länder haben transparentere Vorschriften. In Deutschland ist die Lobby der Lebensversicherer noch zu groß. Auf die Möglichkeit der versteckten Gewinne möchte man nicht verzichten.

Die kapitalbildende Lebensversicherung ist nach wie vor eine Blackbox, die unter Transparenzgesichtspunkten zu wünschen übrig lässt. Ob sie bei einem Neuabschluss das richtige Produkt für Sie ist oder auch Ihr bestehender Vertrag, kann nur im Rahmen einer genauen Analyse Ihrer persönlichen Situation und des konkreten Produktes festgestellt werden. Nehmen Sie dazu gerne mit uns Kontakt auf.


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