Riesterrente

Mit der Altersvorsorgereform 2000/2001 wurde eine Senkung des zukünftigen Rentenniveaus beschlossen. Am 01.01.2002 hat der Gesetzgeber die staatlich geförderte Riesterrente eingeführt, mit der die neu entstandene Rentenlücke ausgeglichen werden soll. Da sie nicht Ihre gesamte Versorgungslücke schließt, kann die Riesterrente immer nur ein Baustein in Ihrer Altersvorsorge sein.

Merkmale

Der Staat fördert den Riestervertrag mit Zulagen:

  • 175 € Grundzulage für Erwachsene pro Jahr (154 € bis 2017)
  • 300 € Zulage für Kinder pro Jahr (185 € bei Geburt vor 2008)
  • 200 € Zulage einmalig für Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr

Des Weiteren sind Steuererstattungen über den Sonderausgabenabzug möglich. Das ist vor allem für Besserverdienende interessant.

Die Rente aus dem Vertrag ist allerdings voll steuerpflichtig.

Das Vertragsguthaben ist geschützt bei Hartz IV und einer Insolvenz.

Aus dem Riestervertrag erhalten Sie eine lebenslange Rente und begegnen so dem Langlebigkeitsrisiko. Auf Ihren Wunsch sind bei Rentenbeginn 30 % des Guthabens förderunschädlich kapitalisierbar, können also in einer Summe ausgezahlt werden.

Versicherungsbedingungen

Neben den verlockenden staatlichen Förderungen müssen selbstverständlich die Versicherungsbedingungen beachtet werden. Den Riestervertrag schließen Sie möglicherweise schon als junger Mensch ab. Der Vertrag begleitet Sie daher sehr lange, zuerst in der Ansparphase und dann in der Rentenphase. Damit Sie bei der Rente keine Enttäuschung erleben, sollten Sie das berühmte Kleingedruckte vor dem Vertragsabschluss sehr genau lesen.

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie 4 % Ihres Bruttojahreseinkommens (maximal 2.100 €) inklusive der Förderungen in den Riestervertrag einzahlen. Wenn sich Ihr Einkommen ändert, sollte auch der Riesterbeitrag angepasst werden. Gelten beim jeweiligen Anbieter dann noch die alten Rechnungsgrundlagen und alten Vertragsbedingungen?

Beim Vertragsabschluss haben Sie geplant, mit 65 Jahren in Rente gehen. Was ist aber, wenn Sie erst mit 67 oder 70 Jahren Ihren Riestervertrag in Anspruch nehmen möchten oder ggf. auch früher? Gelten noch die alten Rechnungsgrundlagen und erhalten Sie die geplante Rente?

Wir orientieren uns bei der Prüfung von Versicherungsbedingungen von Riesterverträgen an den folgenden sechs Fragen, mit deren Hilfe die Unterschiede in den Bedingungen klar dargestellt werden:

  1. Soll die garantierte Rente bzw. der garantierte Rentenfaktor zu 100 % unabänderbar garantiert sein?
  2. Soll nach einer Beitragspause das Weitersparen ohne neue, für den Kunden nachteilige Rechnungsgrundlagen möglich sein?
  3. Soll ein Vorverlegen des Rentenbeginns ohne neue, für den Kunden nachteilige Rechnungsgrundlagen möglich sein?
  4. Soll ein Hinausschieben des Rentenbeginns ohne neue, für den Kunden nachteilige Rechnungsgrundlagen möglich sein?
  5. Sollen bis zu 30 % des zum Rentenbeginn aufgebauten Kapitals förderunschädlich kapitalisierbar sein?
  6. Auf welchem Wert soll die Garantie aus der 1. Frage basieren, auf dem eher zu erwartenden niedrigeren Garantieguthaben oder dem zu erwartenden, höheren Vertragsguthaben?

Lesen Sie bezüglich der Versicherungsbedingungen von Riesterverträgen unbedingt unsere Beiträge unten zu Fondssparplänen bei Deka, DWS und Union Invest.

Kritik an der Riesterrente

Es gibt ständig, vielfach auch berechtigte, Kritik an der Riesterrente. Da sich die Kunden in der Regel gar nicht oder höchstens oberflächlich mit den wichtigen Versicherungsbedingungen befassen, zielt die Kritik auf zwei Punkte:

Die Produktkosten sind zu hoch! Dieser Meinung schließen wir uns bei vielen Anbietern an, aber die Kritik ist nicht allgemeingültig. Wie immer gibt es erhebliche qualitative Unterschiede zwischen den Produktgebern und es steht jedem frei, einen Anbieter mit einem sehr guten und kostengünstigen Riesterprodukt auszuwählen.

Riester lohnt sich nicht für mich! Diese Aussage gilt nicht pauschal für alle Menschen. Wir empfehlen, Riester einmal durchzurechnen und sich im Ergebnis anzuschauen, wie hoch die Förderquote und der steuerliche Effekt sind. Wie bereits weiter oben erwähnt, ist die Riesterrente außerdem von der Höhe nicht geeignet, um Ihre Versorgungslücke zu schließen, sondern sie soll nur das abgesenkte Rentenniveau ausgleichen.

Zurecht kritisiert wird die Anrechnung der Riesterrente auf die Grundsicherung im Alter, die erfolgt, wenn Ihre gesetzliche Rente unterhalb der Grundsicherung liegt. Wenn Ihre Renteninformation auf eine entsprechend niedrige Regelaltersrente hindeutet, sollten Sie keinen Riestervertrag abschließen. Sie investieren sonst Geld, das Ihnen jetzt für den Lebensunterhalt fehlt, mit dem Ergebnis, dass Sie später weniger staatliche Hilfe bekommen.

In der Riesterrente gibt es eine hundertprozentige Beitragsgarantie auf die Einzahlungen und Zulagen. Sie bekommen also aus dem Vertrag mindestens das heraus, was Sie eingezahlt haben Das hört sich zwar auf den ersten Blick gut an, hat aber auch negative Auswirkungen. Die Versicherer müssen diese Beitragsgarantie bewerkstelligen, so dass der größte Teil des Kapitals extrem sicher angelegt werden muss und nur ein sehr kleiner Anteil in renditestärkere Anlagen wie Aktien investiert werden kann. Die Rendite in anderen Produkten ist somit fast zwangsläufig größer. Sie müssen entscheiden, wie wichtig die Sicherheit Ihrer Anlage ist.

Die Kritikpunkte sind dem Gesetzgeber bekannt. Wir sind gespannt, ob und wann er sie beseitigt.

Beispiele

Beispiel 1:

Eine junge Mutter, die momentan ohne eigenes Einkommen aber zulagenberechtigt ist, zahlt nur den Sockelbeitrag von 60 € jährlich in den Riestervertrag ein. Sie bekommt eine Grundzulage von 175 € und für Ihre beiden Kinder, die ab 2008 geboren sind, eine Zulage von 600 € (2x 300 €). Die Förderquto liegt dann bei 92,8 % (775 € Förderungen : 835 € Gesamtbeitrag).

Beispiel 2:

Ein gutverdienender Single mit einem Jahreseinkommen von 60.000 € zahlt 160,42 € (Höchstbeitrag von 2.100 € minus 175 € Grundzulage geteilt durch 12 Monate) monatlich in den Riestervertrag ein, weil er die volle Grundzulage von 175 € bekommen möchte. Er macht seinen Eigenbeitrag beim Finanzamt geltend und erhält eine Steuererstattung über 746 €. Die Förderquto liegt dann bei 43,9 % (921 € Gesamtförderungen : 2.100 € Gesamtbeitrag).

Ob sich ein Riestervertrag für Sie rechnet oder eine andere Anlageform sinnvoll ist, können wir nur mit einem Schichtenvergleich ermitteln.

Haben Sie nach den Ausführungen das Gefühl, dass Ihr Riestervertrag nicht das beste Produkt ist?


Weitere Unterpunkte im Menü Altersvorsorge:


Wenn Sie zum Thema Riesterrente beraten werden wollen, nehmen Sie gerne Kontakt per Telefon über die Button unten auf.

Nach oben scrollen