Erben & Schenken

Sie planen die Vermögensweitergabe an die nächste Generation und möchten diese intelligent ausgestalten? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
  • Wir zeigen Ihnen auf, wie man Kapital steuerwirksam verschenken kann und dennoch die Mittel nicht unkontrolliert verfügt werden können. Durch die frühzeitige Trennung von Ihrem Vermögen können die vorhandenen Freibeträge mehrfach genutzt werden.
  • Wir zeigen Ihnen als Unternehmer auf, wie Sie mit einer Risikolebensversicherung beim Tod eines Gesellschafters Ihre Liquidität erhalten, wenn Sie dessen Erben den Erb- oder Pflichtteil auszahlen müssen.
  • Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie mit einer Überkreuz-Absicherung bei einer Risikolebensversicherung Erbschaftssteuer sparen, bzw. diese bei größeren Vermögen „refinanzieren“ können.
  • Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie Schenkungssteuerfreibeträge optimal ausnutzen oder hebeln können durch die Verschenkung lebenslanger Leibrenten unter Anwendung von § 14 Bewertungsgesetz (BewG.).
 

Rechtlicher Hinweis: Da wir als Makler keine Rechts- oder Steuerberatung durchführen dürfen, finden die Beratungen zu den o.g. Themen in Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt und Steuerberater oder entsprechenden Kooperationspartnern von uns statt.


Wenn Sie zu dem Thema beraten werden wollen, nehmen Sie gerne Kontakt per Telefon oder über die Button unten auf.

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