Ambulante und stationäre Zusatzversicherung

Die GKV auf dem Weg zur Grundversorgung

Aufgrund ihrer demografischen Entwicklung bewegt sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) seit Jahrzehnten immer mehr in Richtung „Grundversorgung, mehr nicht“. Nach wie vor haben wir in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Jedoch unterliegen die Kassen per Gesetz dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V). Für Sie als gesetzlich Versicherter bedeutet dies, dass immer weniger Leistungen von der GKV übernommen werden. Der Versicherungsschutz ist lückenhaft oder es besteht gar kein Erstattungsanspruch mehr.

Für Sie kann das sehr teuer werden!

Stationäre Zusatzversicherung

Der Abschluss einer stationären Zusatzversicherung ist sinnvoll, wenn Sie eine privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt oder den Aufenthalt in einem Ein- oder Zweibettzimmer wünschen.

Bitte schauen Sie sich das Erklärvideo an.

Folgende Kriterien sollte eine gute stationäre Zusatzversicherung erfüllen:

  • Privatärztliche Behandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Keine Begrenzung auf den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte
  • Behandlung in echten Privatkliniken auch ohne GKV-Vorleistung
  • Rooming-In
  • Ambulante Operationen
  • Stationäre Aufenthalte in gemischten Krankenanstalten auch ohne schriftliche Zusage
  • Erstattung von Leistungen für eine vor- und nachstationäre Behandlung
  • Erstattung der von der GKV nicht übernommenen Restkosten bei Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses
  • Bildung von Altersrückstellungen (Diese Tarife sind anfangs relativ teuer, dafür im Alter beitragsstabil)

Ambulante Zusatzversicherung

Der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung ist sinnvoll, wenn Ihnen die Absicherung der folgenden Punkte wichtig ist:

  • Erstattung von Naturheilverfahren / Heilpraktiker
  • Hufelandverzeichnis (besondere Heilverfahren außerhalb der Gebührenordnung für Heilpraktiker)
  • Naturheilverfahren durch Ärzte
  • Erstattung von Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
  • Ambulante Behandlung als Privatpatient
  • Impfungen (Werden nur im Rahmen von Empfehlungen der StiKo (ständige Impfkommission) übernommen. Darüber hinausreichende und durchaus sinnvolle Impfungen übernimmt die GKV nicht.
  • Hörgeräte (Werden nur zum Teil von der GKV übernommen: Für hochwertige Hörhilfen betragen die Zuzahlungen mehrere hundert Euro.)
  • Vorsorgeuntersuchungen (Viele wichtige Vorsorgeuntersuchungen (VU) werden nicht oder nur ab bestimmtem Alter bzw. Intervall bezahlt.)

Wir empfehlen hier ausdrücklich keine Gesellschaft und keinen Tarif, da sich der Markt sehr schnell verändert.

Sie können sich bei der stationären Zusatzversicherung in unserem Vergleichsrechner selber ein Bild machen. Wir weisen aber darauf hin, dass dort nicht alle Versicherer und Tarife verfügbar sind. Außerdem kommt es bei einer guten Versicherung nicht nur auf den Preis an, sondern vor allem auf gute Bedingungen. Da wir im Lesen von Versicherungsbedingungen geübter sind, fordern Sie gerne ein Angebot für eine ambulante oder stationäre Krankenzusatzversicherungbei uns an.

Wenn Sie bereits eine Zusatzversicherung haben, nennen Sie uns gerne den Tarif. Wir beziehen diesen in den Vergleich mit ein und zeigen Ihnen mit der Funktion „nicht erfüllte Kriterien“ unseres Vergleichsprogramm auf, wo dieser ggf. Schwächen hat.


Wenn Sie Fragen zum Thema ambulante und stationäre Zusatzversicherungen haben, nehmen Sie gerne Kontakt per Telefon oder über die Button unten auf.

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