Risikovoranfrage

Die anonyme Risikovoranfrage (RVA) vor der Antragsstellung ist bei der privaten Krankenversicherung für Sie als Kunde extrem wichtig!

Bei den einzelnen Krankenversicherern unterscheiden sich nicht nur die Gesundheitsfragen erheblich, sondern auch die Annahmepolitik. Gesellschaft A lehnt Ihren Antrag ab, während Gesellschaft B Sie normal angenommen hätte. Blöd dabei ist, dass ein abgelehnter Antrag bei der nächsten Gesellschaft angegeben werden muss. Es macht also einen großen Unterschied, ob der Abfragezeitraum z.B. bei ambulanten Operationen 10 Jahre ist oder nur 3 Jahre.

Wie läuft eine reibungslose RVA ab?

Der erste und wichtigste Schritt ist die Aufbereitung Ihrer Gesundheitshistorie. Daraus ergibt sich erst die Suche nach der passenden Gesellschaft, gefolgt von der technischen Ausgestaltung des Versicherungsschutzes.

Wir möchten auf § 19 Versicherungsvertragsgesetz hinweisen. In diesem geht es um die vorvertragliche Anzeigepflicht:

“ (1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
…“

Es ist also sehr wichtig, dass Sie die Ihnen bekannten Gefahrenumstände sauber angeben. Es genügt nicht, dass Sie Ihre Krankenakte beim Arzt oder der Krankenkasse anfordern, da diese nicht immer vollständig und häufig widersprüchlich ist. Sie müssen zu jedem einzelnen Arztbesuch und zu jeder Vorerkrankung umfangreiche Angaben machen. Versetzen Sie den Risikoprüfer in die Lage, sich ein umfangreiches Bild von Ihrem Gesundheitszustand zu machen. Ärztliche Atteste sind dabei hilfreich. Wenn der Platz nicht ausreicht, verwenden Sie unser Beiblatt. Je weniger Informationen Sie liefern, desto schlechter fällt das Votum aus. Wir sind also auf Ihre aktive Mitarbeit angewiesen.

Eine Ja-Antwort ist dabei nicht zwangsläufig ein K.O.-Kriterium. Es kommt immer auf den einzelnen Befund an. Im schlimmsten Fall bekommen Sie einen Risikozuschlag. Wenn die Gesamtprämie passt, ist das auch kein Drama und sollte nicht persönlich genommen werden. Die Tarife bei den Krankenversicherern sind für gesunde Menschen kalkuliert. Wenn Sie z.B. seit Jahren Jodtabletten wegen einer Schilddrüsenunterfunktion einnehmen müssen, dann entstehen der Gesellschaft höhere Kosten. Da diese nicht einkalkuliert sind, wird ein Risikozuschlag erhoben. Dieser ist aber nicht für immer festgeschrieben.

Tipp: Wenn der gefahrerhöhende Umstand weggefallen ist, können Sie gemäß § 41 Versicherungsvertragsgesetz die Herabsetzung der Prämie verlangen.

Wir begleiten Sie gerne bei Ihrer RVA, wenn diese eine hinreichende Erfolgsaussicht hat. Wenn Sie vor kurzem einen Schlaganfall hatten, unter Depressionen leiden oder erhebliche Wirbelsäulenbeschwerden haben, sind Sie definitiv nicht versicherbar. Wir wollen Ihnen keine leeren Versprechungen machen. Wenn Sie dann zahlreiche Ablehnungen bekommen, ist eine RVA für Sie und uns vergebliche Mühe.

Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung bei uns abschließen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Wir führen eine professionelle Risikovoranfrage durch und sagen Ihnen klar, wie Sie angenommen werden können. Sie müssen somit keine Befürchtung haben, aufgrund eines abgelehnten Antrags auf einer schwarzen Liste zu landen und für immer gebrandmarkt zu sein.

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