Zahnzusatzversicherung

Die GKV auf dem Weg zur Grundversorgung

Aufgrund ihrer demografischen Entwicklung bewegt sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) seit Jahrzehnten immer mehr in Richtung „Grundversorgung, mehr nicht“. Nach wie vor haben wir in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Jedoch unterliegen die Kassen per Gesetz dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V). Für Sie als gesetzlich Versicherter bedeutet dies, dass immer weniger Leistungen von der GKV übernommen werden. Der Versicherungsschutz ist lückenhaft oder es besteht gar kein Erstattungsanspruch mehr.

Seit 2004 leisten die Krankenkassen im zahnärztlichen Bereich nur noch Festzuschüsse für Zahnersatz der Standardtherapie.

Für Sie kann das sehr teuer werden!

Zahnersatz für Erwachsene – und sich richtig sicher fühlen

Ein strahlend gesundes Lächeln ist uns Deutschen sehr wichtig. Beim Zahnarzt hat dies allerdings seinen Preis. Die GKV übernimmt nur 50–65 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung sowie einen Festkostenzuschuss für das Material. Die Regelversorgung ist eine gesetzliche Vorgabe und sichert die einfache Versorgung, damit Sie nicht mit Zahnlücken herumlaufen müssen. Mehrleistungen für modernen und guten Zahnersatz sowie hochwertige Materialien müssen aus eigener Tasche finanziert werden.

Schon bei der Regelversorgung müssen Sie mindestens 35 % selber bezahlen, bei gleichartiger und andersartiger Versorgung sind es die vollen 100 %.

Zahnspangen für Kinder – und dabei gut ausschauen

Viele Kinder benötigen eine Zahnspange. Aber welche Kosten werden noch von der GKV übernommen?

Wichtig: Vor einer Behandlung muss das Gebiss des Kindes vom behandelnden Arzt in die KIG-Stufen (kieferorthopädische Indikationsgruppen) I–V eingestuft werden. In den KIG-Stufen III, IV und V übernimmt die GKV 100 % der kassenüblichen Versorgung. In den KIG-Stufen I und II werden  keinerlei Kosten übernommen.

Bitte beachten: Die kassenübliche Versorgung deckt lediglich die einfachste Behandlungsform ab. Alles, was den Tragekomfort erhöht und für die „Unsichtbarkeit“ der Zahnspange sorgt, müssen Eltern aus eigener Tasche bezahlen.

Privatpatient werden

Mit einer leistungsfähigen Zahnzusatzversicherung erhalten Sie den Status eines Privatpatienten und können den Eigenanteil auf ein Minimum absenken.

Bitte schauen Sie sich das Erklärvideo an.

Wie bei allen Versicherungen, sind gute Bedingungen sehr wichtig. Billige Tarife taugen in der Regel auch nichts, zudem ist die Beitragsstabilität wichtig.

Folgende Kriterien sollte eine gute Zahnzusatzversicherung erfüllen:

  • Zahnbehandlung sollte zu 100 % übernommen werden
  • Prophylaxe / PZR sollte zu 100 € übernommen werden
  • Zahnersatz sollte mindestens zu 80 % übernommen werden
  • Implantate & Inlays sollten mindestens zu 80 % übernommen werden
  • Kieferortopädie sollte mindestens zu 80 % übernommen werden
  • Erstattung auch über dem 3,5-fachen Satz der ärztlichen Gebührenordnung
  • Keine besonderen Wartezeiten
  • Bildung von Altersrückstellungen (Diese Tarife sind anfangs relativ teuer, dafür im Alter beitragsstabil)
  • Wurzelbehandlung
  • Kunststofffüllungen
  • Erstattung auch ohne GKV-Vorleistung

Wir empfehlen hier ausdrücklich keine Gesellschaft und keinen Tarif, da sich der Markt sehr schnell verändert.

Wenn Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung haben, nennen Sie uns gerne den Tarif. Wir beziehen diesen in den Vergleich mit ein und zeigen Ihnen mit der Funktion „nicht erfüllte Kriterien“ unseres Vergleichsprogramm auf, wo dieser ggf. Schwächen hat.

Sie können sich mit unserem Vergleichsrechner selber ein Bild machen und Angebote vergleichen. Wir weisen aber darauf hin, dass nicht alle Versicherer und Tarife auf dem Vergleichsrechner sind. Außerdem kommt es bei einer guten Versicherung nicht nur auf den Preis an, sondern vor allem auf gute Bedingungen. Da wir im Lesen von Versicherungsbedingungen geübter sind, fordern Sie gerne ein Angebot für eine Zahnzusatzversicherung bei uns an.

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