Betriebliche Altersvorsorge

Wir helfen Ihnen, rechtliche Lücken zu schließen und die Herzen Ihrer Mitarbeiter zu erobern!

Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist zunächst einmal eine arbeitsrechtliche Zusage. Mit spezialisierten Anwälten sorgen wir für Ihre Rechtssicherheit. Fehler in Ihrer alten bAV sind Haftungsfallen, die zu gegebener Zeit sehr teuer werden können. Zudem senken Sie den Unternehmenswert. Wenn bei einem Unternehmensverkauf eine bAV-Due-Diligence durchgeführt wird, fordert der Käufer entsprechende Abschläge beim Kaufpreis.

Wir empfehlen Ihnen dringend eine rechtliche Zusageprüfung Ihres bAV-Konzeptes durchzuführen. Aus unserer Erfahrung sind die meisten Konzepte fehlerbehaftet – weil sie es bereits von Anfang an waren oder weil keine Anpassung an die rechtlichen Grundlagen stattgefunden hat.

Unsere unabhängige Beratung garantiert Ihnen hochwertige Lösungen für die Mitarbeitenden und unsere digitalen Prozesse sorgen für ein Minimum an Verwaltungsaufwand.

Die bAV erfordert Kompetenzen im Arbeitsrecht, im Steuerrecht und im Versicherungsbereich. Mit den Spezialisten aus unserem Netzwerk bringen wir alle drei Fachgebiete zusammen und sorgen dafür, dass Sie sich als verantwortungbewusster Arbeitgeber darstellen können.

Eine gute bAV erhöht die Arbeitgeberattraktivität, verringert die Personalfluktuation und hilft somit, die Unternehmensziele zu erreichen.

Ihre Mitarbeitenden haben hohe Rentenlücken. Da finanzielle Bildung in Deutschland nicht auf dem Lehrplan steht, ist das den meisten Menschen nicht einmal bewusst und sie wissen auch nicht, wie Abhilfe zu schaffen ist. Wenn die bAV richtig umgesetzt wird, ist sie die effektivste Form der Altersvorsorge. Schließen Sie die Rentenlücken Ihrer Belegschaft und nehmen Sie Ihre soziale Verantwortung wahr.

Rechtliche Grundlagen

Seit 2002 haben Mitarbeitende Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung. Gemäß § 1a, Abs. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) liegt die Grenze dafür bei 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 01.01.2018 wurde diese Grenze auf 8 % erhöht – siehe § 3, Abs. 63, Satz 1 EStG.

Wenn Sie als Arbeitgeber nicht bereits eine Lösung vorhalten, können sich die Mitarbeitenden den Anbieter aussuchen. Da vermutlich jeder Mitarbeitende einen anderen Finanzberater hat, würde das zu einem Wildwuchs mit mehr Verwaltungsaufwand und mehr Haftungsrisiko führen.

Seit dem 01.01.2019 sind Sie verpflichtet, bei Neuverträgen Ihren Mitarbeitenden einen Zuschuss von 15 % zu ihren Entgeltumwandlungsverträgen, i.d.R. eine Direktversicherung, aus Ihrer Sozialversicherungsersparnis zu bezahlen. Das ist in § 1a, Abs. 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Für Altverträge gilt die Regel erst ab dem 01.01.2022. Sie sparen i.d.R. mehr als 15 % an Sozialversicherungsbeiträgen. In Zeiten des Fachkräftemangels ist zu überlegen, einen freiwilligen höheren Zuschuss zu leisten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung eines rechtssicheren und wirkungsvollen bAV-Konzepts für Ihr Unternehmen in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, die Sie selber als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstandsmitglied einer AG haben. Auch für mitarbeitende Familienangehörige gibt es steuerlich sehr interessante Modelle.



Wenn Sie zum Thema betriebliche Altersvorsorge von uns beraten werden wollen, nehmen Sie gerne Kontakt per Telefon oder über die Button unten auf.

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